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   OLG München, 04.09.2018 - 5 Ws 14/18   

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https://dejure.org/2018,63668
OLG München, 04.09.2018 - 5 Ws 14/18 (https://dejure.org/2018,63668)
OLG München, Entscheidung vom 04.09.2018 - 5 Ws 14/18 (https://dejure.org/2018,63668)
OLG München, Entscheidung vom 04. September 2018 - 5 Ws 14/18 (https://dejure.org/2018,63668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVollzG § 115 Abs. 5, § 116; BayStVollzG Art. 21 Abs. 1 S. 2, § 31, Art. 36
    Unterbliebene Weitergabe von Briefeinlagen - in Form von ausgedruckten Fotos - an Strafgefangenen

  • rewis.io

    Unterbliebene Weitergabe von Briefeinlagen - in Form von ausgedruckten Fotos - an Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2018, 42159
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 22.02.1982 - Ws 34/82

    Anhalten von Gefangenenpost; Anhalten von Fotokopien ohne konkrete Überprüfung

    Auszug aus OLG München, 04.09.2018 - 5 Ws 14/18
    Für eine solche ist die Feststellung faktischer Anhaltspunkte erforderlich, aus denen sich eine konkrete Gefährdung von einigem Gewicht ergibt, sofern die Gefährdung nicht bereits durch einen allgemeinen Erfahrungssatz begründet wird (OLG Nürnberg NStZ 1982, 399; NStZ 1985, 335; Feest/Lesting/Lindemann-Feest/Wegner, a.a.O., Teil II § 37 LandesR, Rn. 16 m.w.N.).

    Eine lediglich theoretische Eignung von Kopierpapier als Trägermaterial für Betäubungsmittel könnte einen generellen Ausschluss jedenfalls nicht rechtfertigen (OLG Nürnberg NStZ 1982, 399).

  • OLG Nürnberg, 16.09.2008 - 2 Ws 433/08

    Strafvollzug: Erlaubnis zur Übersendung und Aushändigung eines Internetausdrucks

    Auszug aus OLG München, 04.09.2018 - 5 Ws 14/18
    Auf die Erteilung einer Erlaubnis hat der Gefangene grds. keinen Rechtsanspruch, wohl aber einen Anspruch auf fehlerfreien Ermessensgebrauch (OLG Nürnberg NStZ 2009, 216, Rn. 15 bei juris).
  • OLG Nürnberg, 02.04.1985 - Ws 35/85
    Auszug aus OLG München, 04.09.2018 - 5 Ws 14/18
    Für eine solche ist die Feststellung faktischer Anhaltspunkte erforderlich, aus denen sich eine konkrete Gefährdung von einigem Gewicht ergibt, sofern die Gefährdung nicht bereits durch einen allgemeinen Erfahrungssatz begründet wird (OLG Nürnberg NStZ 1982, 399; NStZ 1985, 335; Feest/Lesting/Lindemann-Feest/Wegner, a.a.O., Teil II § 37 LandesR, Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Celle, 22.12.2022 - 3 Ws 512/22

    Eingangspost; Postkontrolle; neue psychogene Stoffe; npS; neue psychoaktive

    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass das Briefpapier als Trägermaterial in Betracht kommt, dürfte einen generellen Ausschluss jedenfalls nicht rechtfertigen (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 399; OLG München Beschluss vom 4. September 2018, BeckRS 2018, 42159).

    Ob die Strafvollstreckungskammer diesen Ausführungen umfänglich gefolgt ist und wenn ja, aus welchen Gründen, lässt der angefochtene Beschluss zudem offen (zu dem Umfang der erforderlichen Ausführungen insgesamt siehe auch OLG München Beschluss vom 4.September 2018, BeckRS 2018, 42159 zu einem ähnlichen gelagerten Fall btr. Briefeinlagen).

  • BayObLG, 08.11.2022 - 204 StObWs 301/22

    Vollzugsrecht - Abgrenzung der Behandlung von Schreiben und Paketen nach

    Beilagen eines Schreibens stellen somit grundsätzlich ein Paket im Sinne des Art. 36 BayStVollzG dar, sofern sie umfangreich sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 02.04.2008 - 2 BvR 2173/07, BVerfGK 13, 430 = NStZ 2008, 680, Nr. 11 bei Roth, juris Rn. 1) oder nicht durch inhaltliche Bezugnahme in den Gedankenaustausch eingebunden sind (vgl. KG, Beschluss vom 14.12.2006 - 5 Ws 480/06 Vollz, NStZ-RR 2007, 125, juris Rn. 15 f. m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 04.09.2018 - 5 Ws 14/18 (R), juris Rn. 23; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.09.2008 - 2 Ws 433/08, NStZ 2009, 216, juris Rn. 15; Arloth, in: Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 28 StVollzG Rn. 3 m.w.N.; Knauer, in: Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl., § 37 LandesR, Rn. 3).

    bb) Der Empfang eines Pakets bedarf nach der ausdrücklichen Regelung in Art. 36 Abs. 1 Satz 1 BayStVollzG der vorherigen Erlaubnis der Anstalt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 01.06.2021 - 203 StObWs 183/21, nicht veröffentlicht; OLG München, Beschluss vom 04.09.2018 - 5 Ws 14/18 (R), juris Rn. 23; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.09.2008 - 2 Ws 433/08, NStZ 2009, 216, juris Rn. 15; BeckOK Strafvollzug Bayern/Arloth, 17. Ed. 1.10.2022, BayStVollzG Art. 36 Rn. 2; Arloth, in: Arloth/Krä a.a.O, Art. 36 BayStVollzG Rn. 1; Laubenthal, in: Laubenthal/Nestler/ Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschn. E Rn. 114; Knauer, in: Feest/Lesting/ Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl., Teil II § 48 LandesR, Rn. 6; Dessecker/Schwind in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl., 9. Kap., Abschn. E Rn. 3).

    Allerdings geht das Oberlandesgericht München davon aus, dass der Gefangene einen Anspruch auf fehlerfreien Ermessensgebrauch auch bei einer nicht erlaubten Zusendung, d.h. für die Entscheidung zwischen den Alternativen, das unerlaubt Zugesandte zurückzusenden, zur Habe zu nehmen (vgl. Art. 36 Abs. 2 Satz 2 BayStVollzG) oder die Zusendung nachträglich zu genehmigen und den betreffenden Gegenstand auszuhändigen, habe (Beschluss vom 04.09.2018 - 5 Ws 14/18 (R), juris Rn. 23).

  • OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21

    Keine generelle Ermächtigungsgrundlage der JVA zur Übergabe von Schreiben an

    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass das Briefpapier als Trägermaterial in Betracht kommt, dürfte einen generellen Ausschluss jedenfalls nicht rechtfertigen (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 399; OLG München Beschl. v. 4. September 2018, BeckRS 2018, 42159).

    Die bisherigen Ausführungen durch die Antragsgegnerin sind eher vage, ob die Strafvollstreckungskammer diesen Ausführungen gefolgt ist und wenn ja, aus welchen Gründen, lässt der angefochtene Beschluss zudem offen (zu dem Umfang der erforderlichen Ausführungen insgesamt siehe auch OLG München Beschl. v. 4. September 2018, BeckRS 2018, 42159 zu einem ähnlichen gelagerten Fall btr. Briefeinlagen).

  • KG, 24.06.2021 - 5 Ws 140/21

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für Rechtsschutz gegen wiederholte Verlegungen

    Die Strafvollstreckungskammer hat den darin gesehenen vorbeugenden Unterlassungsantrag (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. September 2018 - 5 Ws 14/18 (R) -, juris Rn. 20; Arloth/Krä, a.a.O., § 109 StVollzG Rn. 5) als unbegründet zurückgewiesen.
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